0. INFORMIERE DICH ÜBER DAS FÖRDERPROGRAMM UND DEINE FÖRDERWÜRDIGKEIT

Bevor du einen Basisantrag bei der Clubcommission Berlin e.V. stellst, lies dir bitte unbedingt die Förderrichtlinie des Programms “Schallschutz Clubs” durch. Auf dieser Seite wird die Antragstellung und die Durchführung von deinem Projekt im Rahmen des Schallschutzfonds anhand von Meilensteinen vereinfacht dargestellt. Viele Fragen zu dem Verfahren werden auch auf der FAQ-Seite beantwortet.

Falls du weitere Fragen hast, nimm gerne per E-Mail mit uns Kontakt auf. Wir können anschließend auch ein telefonisches Beratungsgespräch vereinbaren.

 1. BASISANTRAG

Der Basisantrag ist die erste Stufe des Antragsverfahrens und gilt als formale Grundlage für das weitere Vorgehen. Der Antrag enthält die wesentlichen Informationen zum Antragstellenden, seiner:ihrer formalen Förderfähigkeit und der vorhandenen Konfliktlage. Folgende Unterlage sind für einen vollständigen Basisantrag notwendig:

Nach der Prüfung der formalen Förderfähigkeit, wird die Erstellung eines Schallschutzgutachtens durch die Clubcommission Berlin e.V. in Auftrag gegeben.

2. ERSTELLUNG DES SCHALLSCHUTZGUTACHTENS

Nach dem Eingang des Basisantrags und der Prüfung aller Fördervoraussetzungen (Feststellung einer grundsätzlichen Förderfähigkeit) nimmt die Clubcommission Berlin mit dir Kontakt auf, um die Erstellung eines Schallschutzgutachtens (auch genannt Prüfbericht) zu vereinbaren. Andernfalls ergeht ein Hinweis auf mangelnde Förderfähigkeit.

Die Erstellung von Schallschutzgutachten wird von der Clubcommission Berlin e.V. in Auftrag gegeben. Mit der Begutachtung durch Akustik-Expert:innen erfolgt eine Bestandsanalyse der Räumlichkeiten sowie die Auflistung der Maßnahmen, die für die Verbesserung des Schallschutzes wirksam wären. Anhand der Empfehlungen im Gutachten entscheidest du über die Maßnahmen, die im Rahmen des Schallschutzfonds Förderprogramms umgesetzt werden sollen. Eine qualifizierte und verbindliche Kostenabschätzung der Maßnahme erfolgt durch die Antragstellenden. Die Erstellung des Gutachtens verursacht für Antragstellende keine zusätzlichen Kosten.

Das Schallschutzgutachten ist somit für die Bewilligung von Fördermitteln eine zwingend erforderliche, konzeptionelle Voraussetzung. Das Gutachten verbleibt in jedem Falle zur weiteren Verwendung bei der antragstellenden Organisation.

In manchen Fällen ist es notwendig Ausgaben vor der Bewilligung des Projekts zu tätigen (z.B. für weitere Schallemmissionstests, Messungen und Prognosen, sowie Architekten, Ingenieure usw.). Um die sachgerechte Planung der Maßnahmen und Erstellung eines Finanzierungsplans zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit, auf eigenes Risiko einen Antrag auf einen vorläufigen Projektbeginn zu stellen.

3. Hauptantrag

Auf Grundlage des erstellten Schallschutzgutachtens entscheidet sich der/die Antragstellende final zur Einreichung des Hauptantrags mit konkret geplanten Maßnahmen. Dieser besteht aus dem Hauptantragsformular mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen und deren finanziellen Umfang (Vergabevermerke und Angebote), sowie allen notwendigen Erklärungen, allen vorhandenen Gutachten und Prognosen. Wir bitten um das Einreichen des Hauptantrags spätestend zwei Monate nach dem Erhalt des Gutachtens.
Auf der Seite Downloads und Unterlagen findest du die für den Hauptantrag notwendigen Dokumente.

Mit der Entscheidung für den Hauptantrag erklären die Antragstellende rechtsverbindlich auch die Zusage zur Beibringung eines Eigenanteils in Höhe von 10-20% des Gesamtvolumens des Projekts, abhängig von der Förderhöhe. Die Höhe der durch den Club zu erbringenden Eigenleistung fließt im Rahmen der Antragstellung in die abschließende Betrachtung und ggf. Priorisierung einer Förderung mit ein. Es wird erwartet, dass Antragstellende begleitende Maßnahmen zum Antrag in Eigenleistung erbringen und diese im Abschlussbericht über die Maßnahme beschreiben und ausweisen.

In manchen Fällen ist es notwendig Ausgaben vor der Bewilligung des Projekts zu tätigen (z.B. für weitere Schallemmissionstests, Messungen und Prognosen, sowie Architekten, Ingenieure usw.). Um die sachgerechte Planung der Maßnahmen und Erstellung eines Finanzierungsplans zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit, auf eigenes Risiko einen Antrag auf einen vorläufigen Projektbeginn zu stellen.

4. Bewertung durch Fachjury

Alle Anträge werden von einer unabhängigen Fachjury begutachtet und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit sowie des eingebrachten Eigenanteils priorisiert. Unvollständige oder formal fehlerhafte Hauptanträge werden abgelehnt, weniger dringliche Fälle eventuell zu Gunsten von solchen mit akutem Handlungsdruck zurückgestellt. Sollten mehr formal einwandfreie, vollständige und sinnvolle Anträge eingehen, als mit der zu Verfügung stehenden Fördersumme realisierbar sind, müssen Ablehnungen auch gegenüber solchen Anträgen erfolgen.

Die Jury kommt in der Förderperiode mehrfach zusammen, genaue Termine sind bei den Programmverantwortlichen zu erfragen. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat als Mittelgeber und Widerspruchsinstanz grundsätzlich das Recht, Entscheidungen der Jury zu widerrufen, wenn sie dafür berechtigte Gründe sieht. Im Streitfalle ist sie der juristisch handelnde Akteur.

5. Umsetzung des Projektes

Nach dem Bewilligungsbescheid, der dem antragstellenden Club nach dem Juryentscheid zugeht, muss dieser für alle Dienstleistungen und Produkte der geplanten Maßnahme (mindestens) drei Angebote auf dem “Markt” einholen. Falls keine drei Anbieter zu ermitteln sind oder die Maßnahme individuell auf den Ort zugeschnittene Leistungen beinhaltet, die nur von einem Anbieter erbracht werden können, so sind hierfür Vergabevermerke notwendig.

Der:die Antragstellende richtet zur Umsetzung der bewilligten Maßnahme ein separates Projektkonto ein. Dieses nutzt er:sie vollständig und ausschließlich für alle im Zusammenhang mit der Förderung stehenden finanziellen Transaktionen.

Die Zuwendungsmittel werden in der Regel nach dem Nachweis des erbrachten Eigenanteils in Raten ausgezahlt. Zuwendungsmittel dürfen nur angefordert werden, wenn sie in den folgenden zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden. Die Zahlung weiterer Tranchen erfolgt nur bei Nachweis der vollständigen Verwendung der vorherigen Tranche.

Der:die Antragstellende ist dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten im Rahmen der Maßnahme fach- und fristgerecht ausgeführt werden.

6. Abschluss des Projektes

Für den Abschluss des Projektes und die letzte Zuwendung müssen Evaluationsbogen, Abschlussbericht mit Fotodokumentation und Nachweis über bisherige Verwendung der Mittel eingereicht werden. 
Nach Beendigung der Maßnahme werden die erfolgten Arbeiten inkl. der Eigenanteile gegenüber dem Fördergeber finanziell abgerechnet. Nicht verbrauchte Fördergelder müssen zurückgegeben werden.
Außerdem muss nach Abschluss des Projektes ein Verwendungsnachweisformular mit folgenden Unterlagen postalisch beim Clubcommission Berlin e.V. eingereicht werden:

  • Projektdokumentation
  • Tabellarische Belegliste
  • Übersicht Nettozahlungen
  • Rechnungen im Original (für Zahlungen aus der Fördersumme)
  • Buchungsbelege & Kopien der Rechnungen aus dem Eigenanteil